BAföG Voraussetzungen

Es gibt Voraussetzungen für die BAföG-Berechtigung mit Bezug auf:

Unterstützt wird ein Erststudium innerhalb der Regelstudienzeit.

Der BAföG-Höchstsatz für alleinlebende Studierende liegt ab Oktober 2020 bei 752 €. Allerdings haben nicht alle BAföG-Berechtigten tatsächlich Anspruch auf den Höchstsatz.

Wer bekommt BAföG?

Die folgenden Punkte entscheiden, ob du berechtigt bist, BAföG zu beziehen:

Geförderte Ausbildungswege

Das erste Bachelorstudium sowie das erste aufbauende Masterstudium werden durch BAföG gefördert.

Praktika sowie der Schulbesuch ab der 10. Klasse können ebenfalls gefördert werden. Der Fokus dieses Artikels liegt allerdings auf BAföG für Studierende.

Altersbeschränkung

Eine weitere Voraussetzung für BAföG ist, dass du die folgenden Altersbeschränkungen bei Studienbeginn nicht überschreitest.

Das Bachelorstudium solltest du mit spätestens 29 beginnen.

Das Masterstudium solltest du mit spätestens 34 beginnen.

Beachte:
Es gibt einige Ausnahmen von der Altersbeschränkung, beispielsweise wenn man durch die Erziehung eigener Kinder an der Aufnahme eines Studiums gehindert wurde. Die Ausnahmen betreffen jedoch nur einen geringen Teil der Studierenden.

Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsbürger, EU-Bürger und Angehörige anderer Staaten mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung können BAföG beantragen.

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BAföG-Voraussetzungen an das Studium

Bei einem Antrag auf BAföG wird überprüft, ob das angestrebte Studium alle der folgenden Anforderungen erfüllt.

Erststudium

Das erste Vollzeitstudium wird gefördert. Dazu zählt das erste Bachelorstudium, das erste aufbauende Masterstudium und die Erlangung des Staatsexamens.

Ein zweites Bachelorstudium oder ein nicht-konsekutives Masterstudium werden nicht gefördert.

Fachwechsel

Die BAföG-Förderung nach einem Fachwechsel ist möglich, es gelten allerdings einige Einschränkungen.

Folgende Regeln gelten für einen Wechsel des Studienfachs:
Fachsemester Förderung
Bis zum 3. Semester Förderung wie ein Erststudium.
Ein wichtiger Grund wird angenommen. Als wichtiger Grund gilt z. B. die mangelnde psychische Eignung.
Im 3. oder 4. Semester Förderung nur, falls ein wichtiger Grund vorliegt.
Wiederholter Fachwechsel Förderung nur, falls ein wichtiger Grund vorliegt.
Nach dem 4. Semester Förderung nur, wenn der Fachwechsel unausweichlich ist.
Dies ist z. B. der Fall, wenn während des Studiums eine Behinderung eingetreten ist, die das Fortsetzen des Studiums unmöglich macht.

Leistungsnachweis

Nach dem 4. Fachsemester wird ein Leistungsnachweis verlangt. Dieser wird eingefordert, um sicherzustellen, dass der oder die Studierende tatsächlich einen Abschluss anstrebt und aktiv Prüfungen ablegt.

Es sollte am Leistungsnachweis abzusehen sein, dass das Studium innerhalb der vorgegebenen Zeit erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Der Leistungsnachweis erfolgt in der Form einer bestandenen Zwischenprüfung oder der Anzahl der bis dahin erreichten ECTS. Wie viele ECTS in deinem Fall nötig sind, wird von deinem Fachbereich festgelegt.

Die Bescheinigung wird dir von deiner Hochschule ausgestellt. Dazu muss das Formblatt 5 ausgefüllt werden.

In Ausnahmefällen kann der Leistungsnachweis später erbracht werden, beispielsweise wenn das Studium infolge von Krankheit oder Schwangerschaft länger dauert.

Förderungsdauer

Die Regelstudienzeit gibt vor, wie lange Studierende BAföG beziehen können.

Falls du die Regelstudienzeit deines Bachelorstudiums überschreitest, aber noch ein aufbauendes Masterstudium anhängen möchtest, kannst du zu Beginn des Masterstudiums wieder BAföG beantragen.

BAföG-Voraussetzungen Einkommen der Eltern

Das Einkommen deiner Eltern entscheidet, ob du BAföG-berechtigt bist.

Der Freibetrag gibt an, wie viel Geld deine Eltern monatlich brutto verdienen können, ohne dass sich dies auf die Höhe des BAföG-Satzes auswirkt.

Zur Berechnung des BAföG-Anspruchs werden bereinigte Bruttomonatsgehälter verwendet. Dafür wird eine Sozialpauschale von 21,3 % vom Monatsgehalt abgezogen.

Beispielrechnung bereinigtes Einkommen
Bei einem alleinstehenden Elternteil und einem unbereinigten Monatsgehalt von 2.000 € brutto ist das bereinigte Bruttomonatsgehalt 1.574 €:
Einkommensrechnung
Die monatlichen Freibeträge für Eltern ab August 2020:
Familienstatus Bereinigtes Bruttomonatsgehalt
Verheiratet (gilt für beide Elternteile zusammen) 1.890 €
Alleinstehend 1.260 €
Für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind + 570 €

Einkommen, die den Freibetrag überschreiten, werden zur Hälfte angerechnet.

Für jedes Kind werden weitere 5 % des Gehalts als Freibetrag angesehen. Unterschieden wird zwischen unterhaltsberechtigten und förderungsfähigen Kindern. Letztere können selbst BAföG beantragen und werden in der Berechnung der Freibeträge nicht mehr berücksichtigt.

Falls du verheiratet bist und dein Ehepartner berufstätig ist, gilt für deinen Partner der gleiche monatliche Freibetrag wie für alleinstehende Eltern.

Obergrenzen

Ab welcher Gehaltshöhe der Eltern kein BAföG-Anspruch mehr besteht, hängt von der individuellen Familiensituation ab. Es ergeben sich diese vereinfachten Obergrenzen:

Einkommensgrenzen BAföG-Berechtigung unbereinigtes Jahresbruttogehalt
Familienstatus Unbereinigtes Bruttojahresgehalt
Verheiratet, keine weiteren unterhaltsberechtigten Kinder 51.759 €
Alleinstehend, keine weiteren unterhaltsberechtigten Kinder 42.144 €
Verheiratet, 1 weiteres unterhaltsberechtigtes Kind 58.353 €
Alleinstehend, 1 weiteres unterhaltsberechtigtes Kind 48.335 €
Beachte:
Die Obergrenzen geben nur an, ab wann du gar keinen Anspruch auf BAföG mehr hast. Wenn deine Eltern etwas weniger verdienen, ist dein Anspruch trotzdem deutlich niedriger als der Höchstsatz.

Elternunabhängiges BAföG wird nur in Ausnahmefällen gewährt.

BAföG-Voraussetzungen Einkommen der Studierenden

Die Höhe des BAföG-Satzes ergibt sich aus dem Einkommen der Eltern sowie deinem eigenen Vermögen.

Allerdings dürfen Studierende gleichzeitig arbeiten und BAföG beziehen. Der Freibetrag gibt an, wie viel du monatlich verdienen darfst, ohne dass dies deinen BAföG-Anspruch verringert oder du deinen Anspruch verlierst.

Der monatliche Freibetrag für Studierende beträgt 290 €.

Falls du eigene Kinder hast, erhöht sich der Freibetrag für jedes Kind in 2020 um 570 €.

Leistungsgebundene Stipendien bis zu 300 € im Monat werden nicht angerechnet, dein BAföG-Satz bleibt hiervon unberührt. Zweckgebundene Stipendien, beispielsweise für den Erwerb von Lehrbüchern, werden nie angerechnet.

Beachte:
Du kannst nicht gleichzeitig ein Stipendium der Begabtenförderung und BAföG beziehen.
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Vermögensgrenze für Studierende

Dein Vermögen entscheidet ebenfalls darüber, ob du BAföG-berechtigt bist.

Zum Vermögen zählen u. a. Guthaben auf dem Konto sowie Bargeld, Wertpapiere, Wohneigentum, das eigene Auto und die Mietkaution.

Zur Zeit des Antrags gibt es eine Vermögensgrenze. Hast du weniger Vermögen, wirkt sich dies nicht auf deinen BAföG-Antrag aus. Hast du mehr Vermögen, wird es mit deinem BAföG-Satz verrechnet. Dies kann dazu führen, dass du deinen Anspruch auf Förderung verlierst.

Die Vermögensgrenze für Studierende beträgt 8.200 € ab Oktober 2020.

Diese Grenze erhöht sich um je 2.300 € für jedes eigene Kind.

Vermögen, das zu Studienbeginn darüber liegt, wird monatlich auf deinen BAföG-Anspruch angerechnet.

Beispielrechnung Vermögen
Bei einem Vermögen von 10.000 € zu Studienbeginn:

Vermögensrechnung

Der BAföG-Anspruch verringert sich also um 150 € monatlich bei einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten.

Höhe des BAföG-Satzes

Der BAföG-Höchstsatz ab Oktober 2020:
Alleinlebende Studierende 752 €
Bei den Eltern lebende Studierende 483 €

Um genau herauszufinden, wie hoch dein Anspruch auf BAföG ist, kannst du einen BAföG-Rechner verwenden.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Voraussetzungen für BAföG?

Voraussetzungen für BAföG sind dein eigenes Einkommen, das Einkommen deiner Eltern sowie dein Vermögen.

Wer bekommt BAföG?

Eine BAföG-Förderung ist möglich für Studierende im Erststudium sowie für Praktikanten und Praktikantinnen oder Schülerinnen und Schüler ab der 10. Klasse. Allerdings müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

Wie viel darf man verdienen, wenn man BAföG bekommt?

Es gilt eine Einkommensgrenze von 290 € monatlich für Studierende, die BAföG beziehen.

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz?

Für alleinlebende Studierende beträgt der BAföG-Höchstsatz 752 €. Für bei den Eltern lebende Studierende ist der Höchstsatz 483 €.

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Sill, H. (2023, 01. Mai). BAföG Voraussetzungen. Scribbr. Abgerufen am 25. März 2024, von https://www.scribbr.ch/studium-ch/bafoeg-voraussetzungen/

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Hannah Sill

Hallo, ich bin Hannah und habe Wirtschaftswissenschaften mit dem Schwerpunkt VWL studiert. Jetzt möchte ich Studierenden dabei helfen, ihr Studium erfolgreich abzuschließen und schreibe Artikel rund um das Thema Studium und Uni.